Handlungs­empfehlungen für die Finanzbranche

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Die Finanzwirtschaft ist der Katalysator der Nachhaltigkeitstransformation. Sie ist verantwortlich für die Bereitstellung und Allokation von finanziellen Ressourcen, die die Investitionsentscheidungen und die Geschäftstätigkeit der Realwirtschaft maßgeblich beeinflussen. Sie steht daher vor der Herausforderung, ihre Finanzprodukte und -dienstleistungen an die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung anzupassen und dabei gleichzeitig gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht werden sowie die wettbewerbsfähig der Wirtschaft zu erhalten und fortzuschreiben. Um die Finanzwirtschaft bei dieser Herausforderung zu unterstützen, schlagen wir die folgenden Handlungsempfehlungen vor:

  • Umfassende Integration – Die Finanzinstitute sind aufgefordert, Nachhaltigkeit als zentrale Säule ihres Kerngeschäfts zu etablieren. Ein isoliertes Nachhaltigkeits-, Service- und Produktportfolio oder auch eine Klima- oder ESG-Strategie, welche lediglich eine „grüne“ oder „ethische“ Nische des Bankgeschäfts füllt, werden nicht zu einem ganzheitlichen Chancen- und Risikomanagement und damit zur zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Finanzinstitute führen, geschweige denn dem Finanzierungsbedarf der Transformation in der Realwirtschaft gerecht.
  • Begleitung nach Maß – Um die Transformation gezielt zu finanzieren, gibt es keine „Lösung von der Stange“. Daher gilt es, Finanzierungsstrategien und -instrumente eng an den (sektoralen) Bedarfen der Realwirtschaft auszurichten. Dies bedeutet kurzfristig einen größeren Aufwand, zahlt sich aber mittel- bis langfristig aus (Strandet Assets werden vermieden etc.). Zu diesem Zweck sind eine Intensivierung des Dialogs zwischen Finanzbranche und Realwirtschaft sowie der Aufbau von entsprechenden Kapazitäten und Expertise in den Finanzinstituten dringend erforderlich.
  • Standardisierung – Um die Herstellung der Transparenz seitens der realwirtschaftlichen Unternehmen (vor allem seitens des Mittelstands) effizient zu ermöglichen, muss eine Standardisierung der Datenabfragen seitens der Banken (und anderer Finanzdienstleister) erfolgen. Auch hier sind sektorale Ansätze und auch die Strukturierung der Daten entlang einheitlicher Transitionspläne das Mittel der Wahl. Im Rahmen dieser Standardisierung – die im Übrigen keinen Wettbewerbsnachteil bedeutet, da die Differenzierung der Finanzhäuser über die Auswertung und Nutzung der Daten erfolgt – sind selbstverständlich geltende regulatorische Offenlegungspflichten zu berücksichtigen.

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